Nein, zumindest nicht auf dem Papier. Spanien hat Cannabis nie per Gesetz legalisiert oder entkriminalisiert. Privater Besitz und Konsum fallen lediglich durch eine Auslegungslücke der Gerichte nicht unter das Strafgesetzbuch. Öffentlicher Besitz wird seit 2015 mit Bußgeldern geahndet. Cannabis Social Clubs bewegen sich in einer noch engeren, vor Gericht umkämpften Grauzone. Medizinisches Cannabis ist erst seit Oktober 2025 erlaubt, und zwar ausschließlich als Öl aus der Krankenhausapotheke.
Warum das wichtig ist? Weil sich der Mythos vom „Kiffer-Paradies Spanien“ hartnäckig hält. Wer als Grower, Reisender oder Unternehmer auf diesen Mythos baut, riskiert empfindliche Strafen. Wir haben die aktuelle Rechtslage auseinandergenommen: sauber, transparent und ohne Schönfärberei. Denn genau so arbeiten wir auch bei unseren Samen.
Warum Spanien Cannabis nie entkriminalisiert hat
Spanien hat nie ein Gesetz verabschiedet, das Cannabis legalisiert oder entkriminalisiert. Was viele für eine liberale Drogenpolitik halten, ist in Wahrheit eine Lücke in der Formulierung des Código Penal. Das ist das spanische Strafgesetzbuch, in dem alle Straftatbestände des Landes geregelt sind. Diese Lücke wurde nie durch ein eigenes Gesetz geschlossen oder erweitert. Die Gerichte haben sie vielmehr über Jahre hinweg einheitlich ausgelegt.
Der Dreh- und Angelpunkt ist Artikel 368. Er stellt den Anbau, die Herstellung und den Handel mit Betäubungsmitteln unter Strafe, setzt dafür aber ein Element der Verbreitung oder Förderung des Konsums durch Dritte voraus. Fehlt dieses Element, greift der Artikel nicht.
Die Konsequenz: Privater Besitz und Konsum zum Eigenbedarf ohne jeden Bezug zum Handel fallen schlicht nicht unter den Straftatbestand. Das liegt nicht daran, dass der Gesetzgeber es so gewollt hätte. Der Wortlaut deckt diesen Fall einfach nicht ab.
Entscheidend ist, wie die Gerichte mit dieser Lücke umgehen. Sie behandeln sie als schmalen Spalt, nicht als Einladung, die Grenzen auszuweiten. Wer daraus ein Recht auf Cannabis ableitet, irrt. Ein solches Recht gibt es nicht, sondern nur das Fehlen einer Strafnorm für einen eng begrenzten Fall. Und was auf Rechtsprechung beruht, kann sich mit der Rechtsprechung auch wieder ändern.
„Consumo compartido“: Konsum im geschlossenen Kreis
Spaniens Gerichte haben ihre Auslegung von Artikel 368 des Strafgesetzbuchs auch auf den gemeinsamen Konsum in privaten Gruppen übertragen. Die zugehörige Doktrin heißt consumo compartido, zu Deutsch „geteilter Konsum“. Gemeint ist der gemeinsame Konsum unter Erwachsenen in einem geschlossenen Kreis, der rechtlich wie privater Eigenkonsum behandelt wird.
Damit die Doktrin greift, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Alle Beteiligten sind volljährig.
- Die Gruppe ist geschlossen, und die Mitglieder kennen sich bereits.
- Es wird nichts mit Gewinnabsicht weitergegeben.
- Der Konsum ist für die Öffentlichkeit nicht sichtbar.
Wie eng diese Grenzen gezogen sind, zeigte sich 2015. Damals versuchten Cannabis-Clubs, die Doktrin auf große, mitgliederbasierte und halbkommerzielle Strukturen auszudehnen. Der Tribunal Supremo, Spaniens Oberster Gerichtshof und höchste Instanz außerhalb des Verfassungsrechts, stoppte diesen Versuch in drei separaten Urteilen: den Fällen Ebers, Three Monkeys und Pannagh. Die Organisatoren wurden verurteilt.
Die Begründung war deutlich: Bei Organisationen dieser Größe und Struktur handle es sich gar nicht um echten privaten Konsum. Für die Praxis heißt das: Je größer, offener und geschäftsmäßiger eine Gruppe wird, desto schneller verlässt sie den geschützten Raum und fällt unter das Strafrecht. Auch eine Grauzone hat klare Kanten.
Öffentlicher Besitz: Bußgelder nach dem „Ley Mordaza“
Privater Konsum ist in Spanien zwar strafrechtlich nicht erfasst, in der Öffentlichkeit gelten jedoch andere Regeln. Grundlage ist die Ley Orgánica 4/2015 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Ein Organgesetz ist in Spanien ein Gesetz von besonderem Rang, das im Parlament eine absolute Mehrheit benötigt. Im Volksmund heißt dieses Gesetz „Ley Mordaza“, also „Maulkorbgesetz“, weil Kritiker darin eine Einschränkung von Bürgerrechten sehen.
Das Gesetz stuft öffentlichen Besitz und Konsum von Cannabis als Verwaltungsübertretung ein. Das ist ein Verstoß, den Behörden mit einem Bußgeld ahnden, ohne dass ein Strafverfahren eröffnet wird oder ein Eintrag ins Strafregister folgt. Harmlos ist das trotzdem nicht: Die Bußgelder reichen von 601 Euro bis 30.000 Euro.
Wie häufig diese Bußgelder verhängt werden, zeigt eine Zahl der CONFAC, des Dachverbands der spanischen Cannabis-Clubs. Allein 2023 summierten sich die Sanktionen auf rund 130 Millionen Euro. Katalonien und Navarra sind darin noch nicht einmal enthalten.
Eine Entschärfung ist im spanischen Kongress in Arbeit. Die geplante Reform würde öffentlichen Besitz zu einem geringfügigen Verstoß herabstufen und das Mindestbußgeld auf 100 Euro senken. Verabschiedet ist sie allerdings nicht. Bis dahin gilt: Ein Joint im Park kann schnell teurer werden als ein ganzer Urlaub.
Keine Legalisierung in Sicht
Wer auf einen regulierten Freizeitmarkt in Spanien hofft, wird enttäuscht. Die Regierung hat diese Tür ausdrücklich geschlossen. Am 9. Juni 2026 trat Javier Padilla, Staatssekretär für Gesundheit, vor der Gemischten Kommission des Senats zur Untersuchung von Suchtproblemen auf. Auf eine Frage von Antonia López, Senatorin der konservativen Partido Popular (PP), antwortete er unmissverständlich: Eine Legalisierung zu Freizeitzwecken sei „keineswegs in den Plänen“.
Padilla ging noch weiter. Eine solche Legalisierung würde „nicht einmal in die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen“, erklärte er. Innerhalb der Koalitionsregierung sei der Freizeitkonsum „nie eine Debatte gewesen“. Der Auftrag seines Hauses beschränke sich auf medizinische Zwecke.
Diese Aussagen haben Gewicht, weil sie den Rahmen für die kommenden Jahre abstecken. Ohne politischen Willen in der Regierung gibt es keinen Gesetzentwurf. Ohne Gesetzentwurf gibt es keine lizenzierten Fachgeschäfte, keine kontrollierten Lieferketten und keine legale Kaufmöglichkeit für Erwachsene. Spanien bleibt damit bei seinem Modell aus Duldung, Bußgeldern und Gerichtsurteilen. Dieses Modell bietet weder Konsumenten noch Unternehmen echte Rechtssicherheit.
Für Grower und Reisende bedeutet das: Die Grauzone ist kein Übergangszustand auf dem Weg zur Legalisierung. Sie ist auf absehbare Zeit der Normalzustand.
Die Rechtslage in Spanien auf einen Blick
Spaniens Cannabisrecht ist kein einheitliches Gesetz. Es ist ein Geflecht aus Strafrecht, Verwaltungsrecht, Gesundheitsrecht und Gerichtsurteilen. Je nachdem, wo, wie und mit wem Cannabis besessen oder konsumiert wird, gelten völlig unterschiedliche Regeln. Die folgende Übersicht fasst den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zusammen.
| Bereich | Rechtlicher Status | Grundlage |
|---|---|---|
| Privater Besitz und Konsum | Nicht strafbar (Auslegungslücke, keine Entkriminalisierung) | Art. 368 Código Penal |
| Geteilter Konsum im geschlossenen Kreis | Geduldet unter engen Voraussetzungen | Doktrin des consumo compartido |
| Öffentlicher Besitz und Konsum | Verwaltungsübertretung, 601 bis 30.000 € Bußgeld | Ley Orgánica 4/2015 |
| Cannabis Social Clubs | Geduldet, nie legalisiert; rechtliche Basis unter Druck | Consumo compartido und Ausnahme im Tabakgesetz 28/2005 |
| Verkauf und Handel | Strafbar | Art. 368 Código Penal |
| CBD-Blüten im Handel | Hohes Rechtsrisiko, auch bei laborgeprüfter Ware | Urteil des Tribunal Supremo, April 2026 |
| Medizinisches Cannabis | Legal seit Oktober 2025, nur standardisierte Öle aus Klinikapotheken | Real Decreto 903/2025 |
| Freizeitmarkt | Existiert nicht, keine Pläne der Regierung | Erklärung von Staatssekretär Padilla, Juni 2026 |
Auffällig ist: Nur ein einziger Bereich, das medizinische Cannabis, beruht auf einer ausdrücklichen Erlaubnisregel. Alles andere ergibt sich aus Lücken, Verboten oder richterlicher Auslegung. Genau das macht die Rechtslage so unberechenbar.
Cannabis Social Clubs: Europas größtes Netzwerk
Ein Cannabis Social Club ist ein privater, mitgliederbasierter Verein, in dem erwachsene Mitglieder Cannabis gemeinsam beziehen und in eigenen Räumen konsumieren. Spanien hat das größte Netzwerk dieser Art in Europa. Ende der 2010er-Jahre erreichte es mit schätzungsweise 800 bis 1.000 Clubs seinen Höhepunkt.
Ausdrücklich legalisiert oder entkriminalisiert wurden diese Clubs nie. Sie werden geduldet, weil es keine spezifische Gesetzgebung gibt, die sie regelt. Ihr Fundament ruht auf zwei Stützen:
- Die Doktrin des geteilten Konsums (consumo compartido): Die Rechtsprechung behandelt gemeinsamen Konsum unter Erwachsenen in einem geschlossenen Kreis ohne Gewinnabsicht wie straffreien Eigenkonsum.
- Die Ausnahme im Tabakgesetz: Das spanische Gesetz 28/2005 erlaubt privaten Raucherclubs, den Konsum in ihren Räumen zu gestatten.
Beide Stützen sind fragil. Die erste hat der Tribunal Supremo bereits 2015 in drei Urteilen eingeengt, als er Organisatoren großer, halbkommerzieller Clubs verurteilte. Die zweite droht durch eine geplante Reform des Tabakgesetzes ganz wegzufallen.
Für Touristen kommt ein weiteres Problem hinzu. Viele Clubs arbeiten mit Mitgliedschaftsmodellen, die für Kurzzeitbesucher kaum rechtssicher zugänglich sind. Das Konzept eines geschlossenen Kreises, in dem sich die Mitglieder kennen, passt schlicht nicht zu spontanen Besuchen im Urlaub. Angebote einer Mitgliedschaft „auf der Stelle“ sollten deshalb skeptisch machen.
Tabakgesetz-Reform: Das Aus für die Clubs?
Die spanischen Cannabis Social Clubs, also private Vereine, in denen Mitglieder gemeinsam konsumieren, hängen maßgeblich an einer unscheinbaren Ausnahme im Tabakrecht. Das Gesetz 28/2005 erlaubt privaten Raucherclubs, den Konsum in den eigenen Räumen zu gestatten. Auf diese Regel stützen sich die Clubs seit über einem Jahrzehnt, wenn ihre Mitglieder vor Ort konsumieren.
Am 21. Juli 2026 hat der Ministerrat, das Kabinett der spanischen Regierung, einen Entwurf zur umfassenden Überarbeitung dieses Gesetzes gebilligt. Zwei Änderungen sind für die Clubs entscheidend:
- Die Ausnahme für private Raucherclubs wird vollständig gestrichen.
- Die Rauchverbote werden auf „Kräuterprodukte zum Rauchen, Verdampfen oder Inhalieren“ ausgeweitet.
Cannabis wird darin nicht beim Namen genannt, ist aber trotzdem erfasst. Unauffällig formuliert, mit klarer Wirkung.
Noch ist nichts entschieden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hatte der Entwurf das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. Die Clubs arbeiten also vorerst weiter wie bisher. Der Schutz, auf den sie sich jahrelang verlassen haben, ist jedoch alles andere als garantiert. Tritt die Reform in Kraft, verliert das Clubmodell eine seiner beiden tragenden Säulen. Übrig bliebe allein die richterliche Doktrin des geteilten Konsums. Genau diese Auslegung hat der Tribunal Supremo 2015 für große, halbkommerzielle Clubs bereits verworfen. Für viele Vereine wäre das existenzbedrohend.
CBD in Spanien: Ein Urteil verunsichert die Branche
Beim Thema CBD gelten in Spanien für den kommerziellen Verkauf andere Maßstäbe als für den privaten Besitz. 2026 hat sich gezeigt, wie weit diese auseinanderliegen können. CBD (Cannabidiol) ist ein nicht berauschender Wirkstoff der Cannabispflanze. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der psychoaktive Wirkstoff, nach dessen Gehalt sich die rechtliche Bewertung meist richtet.
Im April 2026 setzte die Zweite Kammer des Tribunal Supremo, des spanischen Obersten Gerichtshofs, eine Verurteilung gegen Rafael Fernández de Noreña von Sensitive CBD wieder in Kraft. Es ging um kommerziell verkaufte Blüten, Buds und Pre-Rolls mit einem THC-Gehalt zwischen 0,3 und 0,7 Prozent. Der Kern des Urteils: Nicht die Dosis im einzelnen Produkt zählt, sondern die gesamte THC-Menge einer kompletten Lieferung. Diese könne die Schwelle zu einem Delikt gegen die öffentliche Gesundheit nach Artikel 368 des Strafgesetzbuchs überschreiten. Das gilt laut Gericht auch dann, wenn die Produkte laborgeprüft und als CBD-konform vermarktet wurden.
Die Branche reagierte alarmiert. Bis dahin galt ein THC-Gehalt unter 0,3 Prozent als ausreichender Schutz. Konkurrenten wie Albert Mayol (CBD Side) und Isidre Carballido Enrich (Cannactiva) stellten sich hinter die Verteidigung. Der spanische Industriehanfverband AECANI gab Rechtsgutachten zum EU-rechtlichen Schutz von CBD als isolierter Substanz in Auftrag.
Mindestens eine spanische Kanzlei hält die Begründung für „diskutabel“ und nicht auf alle THC-armen Produkte übertragbar. Bis auf Weiteres bleibt das Urteil jedoch ein reales Risiko für alle, die in Spanien THC-arme Cannabisblüten verkaufen.
Medizinalcannabis: Was das Real Decreto 903/2025 erlaubt
Medizinisches Cannabis ist in Spanien legal, allerdings nicht als Blüte und nur für eine Handvoll Erkrankungen. Rechtsgrundlage ist das Real Decreto 903/2025. Ein Real Decreto (Königliches Dekret) ist eine Rechtsverordnung, die der spanische Ministerrat ohne Abstimmung im Parlament beschließt. Dieses Dekret wurde am 7. Oktober 2025 verabschiedet.
Es erlaubt standardisierte Cannabis-Ölformulierungen unter strengen Bedingungen:
- Verschreibung ausschließlich durch Fachärzte; Hausärzte dürfen nicht verschreiben.
- Abgabe ausschließlich über Krankenhausapotheken.
- Cannabisblüten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Es gibt keinen Zugang über den Einzelhandel oder öffentliche Apotheken.
Im Juli 2026 registrierte Curaleaf als erstes Unternehmen konkrete Präparate unter dem neuen Rahmen. Es handelt sich um zwei Ölformulierungen aus dem EU-GMP-zertifizierten Werk in Alicante. EU-GMP steht für „Good Manufacturing Practice“ und bezeichnet die Standards der Europäischen Union für die pharmazeutische Herstellung. Curaleaf besitzt bereits seit 2020 eine Verarbeitungslizenz der spanischen Arzneimittelbehörde AEMPS.
Für Patienten heißt das: Der Zugang führt nur über das Krankenhaus und einen Spezialisten. Wer etwa aus Deutschland Blütenrezepte aus der Apotheke um die Ecke kennt, findet in Spanien ein deutlich restriktiveres System vor.
Apotheken ziehen vor den Obersten Gerichtshof
Das Real Decreto 903/2025 vom Oktober 2025 beschränkt die Abgabe von medizinischem Cannabis auf Krankenhausapotheken. Diese Regelung stößt auf Widerstand. Zwei Apothekerorganisationen haben Artikel 8 des Dekrets vor dem Tribunal Supremo, dem Obersten Gerichtshof Spaniens, angefochten. Die eine ist der Generalrat der offiziellen Apothekerkammern, der rund 22.000 öffentliche Apotheken vertritt. Die andere ist die Andalusische Konföderation der Apotheken.
Ihre Argumentation hat zwei Ebenen. Erstens fehle für den Ausschluss jede rechtliche oder gesundheitliche Rechtfertigung. Zweitens hindere die Regelung öffentliche Apotheken daran, Arzneimittel herzustellen, für deren Zubereitung sie bereits zugelassen sind. Gemeint sind Magistralrezepturen, also Arzneimittel, die eine Apotheke auf ärztliche Verschreibung individuell für einen bestimmten Patienten anfertigt.
Der Ausgang ist offen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung prüft die Verwaltungskammer des Tribunal Supremo die Klage noch. Ein Termin für die Entscheidung steht nicht fest.
Die Tragweite ist erheblich. Gewinnen die Apotheker, könnten Patienten ihre Cannabisöle künftig wohnortnah erhalten und wären nicht mehr für jede Abgabe an ein Krankenhaus gebunden. Gerade in ländlichen Regionen würde das den Zugang spürbar erleichtern. Scheitert die Klage, bleibt Spaniens Medizinalcannabis-Modell eines der restriktivsten in Europa: wenige Verschreibende, wenige Abgabestellen, keine Blüten.
Spanien als Anbauland: Wenige Lizenzen, große Mengen
Trotz fehlenden Freizeitmarkts und eines engen medizinischen Rahmens zählt Spanien zu den größten Cannabis-Anbauländern Europas. Die Produktion ist streng reguliert und auf wenige Akteure konzentriert. Zuständig ist die AEMPS (Agencia Española de Medicamentos y Productos Sanitarios), die spanische Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, die die Lizenzen für medizinisches Cannabis vergibt.
Der Kreis der Berechtigten ist überschaubar:
- 4 Unternehmen mit AEMPS-Anbaulizenz
- 4 Genetik-Betriebe
- 9 EU-GMP-zertifizierte Betreiber, also Unternehmen, die nach den europäischen Standards der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel arbeiten
Zusammen waren sie 2025 für eine inländische Produktion von 19,6 Tonnen zugelassen. Das ist eine beachtliche Menge für ein Land, dessen eigene Patienten nur standardisierte Öle aus Krankenhausapotheken erhalten dürfen.
Als Züchter schauen wir hier besonders genau hin. Die Zahlen zeigen, dass in Spanien eine professionelle Cannabis-Produktion existiert, die vor allem nach außen wirkt, während der Heimatmarkt kaum davon profitiert. In der Branche wird bereits offen diskutiert, ob sich Spanien zu einem europäischen Verarbeitungszentrum für Cannabis entwickelt. Die EU-GMP-Standorte im Land und erste Registrierungen von Präparaten, etwa durch Curaleaf im Juli 2026, deuten in diese Richtung.
Importe und Exporte: Die Zahlen im Überblick
Spaniens Handelsbilanz bei medizinischem Cannabis hat sich in kurzer Zeit gedreht. Allein im ersten Halbjahr 2026 importierte das Land rund 25.730 Kilogramm. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr würde dieses Tempo die Importmenge von 2024 deutlich übertreffen und die von 2025 nahezu verdoppeln.
| Zeitraum | Importe (kg) | Exporte (kg) |
|---|---|---|
| 2024 (Gesamtjahr) | 45.099 | 46.141 |
| 2025 (Gesamtjahr) | 26.883 | 30.589 |
| 1. Halbjahr 2026 | 25.730 | 18.305 |
Wichtigster Lieferant ist Portugal. Mit 11.386 Kilogramm stammten im ersten Halbjahr 2026 rund 44 Prozent aller Importe von dort. Der Großteil dieser Ware wird nicht direkt an Patienten abgegeben, sondern in Spanien verarbeitet und sterilisiert.
Bei den Exporten zeigt der Trend in die andere Richtung. Von 2024 auf 2025 sanken sie von 46.141 auf 30.589 Kilogramm. Im ersten Halbjahr 2026 waren es 18.305 Kilogramm, was auf das Jahr gerechnet deutlich unter dem Niveau von 2024 liegt. Spanien entwickelt sich damit sichtbar vom reinen Lieferanten zu einem Standort, an dem Rohware aus dem Ausland weiterverarbeitet wird. Für die wenigen lizenzierten heimischen Produzenten bedeutet das wachsenden Wettbewerbsdruck. Für die Branche insgesamt bietet es die Chance, sich als Verarbeitungsdrehscheibe zu positionieren.
Spanien im europäischen Vergleich
Obwohl es keinen legalen Einzelhandel gibt, ist Spanien bereits ein bedeutender Cannabis-Exporteur in regulierte Märkte anderer Länder. Das prominenteste Beispiel ist Großbritannien. Laut Daten, die bis Anfang 2025 reichen, hat das Vereinigte Königreich seit 2021 jedes Jahr mehr Cannabisblüten aus Spanien importiert als aus irgendeinem anderen Land.
Daraus ergibt sich ein bemerkenswertes Bild. Spanien vereint drei Rollen, die kaum zusammenpassen:
- Es hat mit zeitweise 800 bis 1.000 Vereinen das größte Netzwerk an Cannabis Social Clubs in Europa. Diese privaten, mitgliederbasierten Vereine haben keinerlei legalen Verkaufsstatus.
- Es verfügt über eine schrumpfende, aber international relevante medizinische Anbaubasis, die 2025 für 19,6 Tonnen zugelassen war.
- Es verkauft fast nichts davon im eigenen Land, weil der medizinische Rahmen Blüten ausschließt und die Clubs keinen legalen Handelsstatus haben.
Spanien produziert also Blüten für britische Patienten, während spanische Patienten nur Öle aus der Krankenhausapotheke bekommen. Paradoxer geht es kaum.
Unser Fazit: Das Spanien-Bild vieler Grower ist veraltet. Statt eines liberalen Paradieses findet man dort einen Flickenteppich aus Gerichtsurteilen, Bußgeldern und Ausnahmeregeln, die jederzeit kippen können. Transparenz ist uns wichtig, deshalb ist unser Rat eindeutig: Informiere dich vor jedem Anbau, jedem Kauf und jeder Reise über die geltenden Gesetze. Wissen schützt besser als jeder Mythos.
Häufig gestellte Fragen
Ist Cannabis in Spanien legal?
Nein, nicht im eigentlichen Sinne. Privater Besitz und Konsum sind zwar nicht strafbar, weil Artikel 368 des spanischen Strafgesetzbuchs ein Element der Verbreitung voraussetzt. Eine formelle Entkriminalisierung gibt es aber nicht. Öffentlicher Besitz wird mit Bußgeldern geahndet, der Verkauf ist strafbar, und ein legaler Freizeitmarkt existiert nicht.
Dürfen Touristen in Spanien Cannabis rauchen?
In der Öffentlichkeit nicht. Öffentlicher Besitz und Konsum gelten nach der Ley Orgánica 4/2015 als Verwaltungsübertretung und können Bußgelder ab 601 Euro nach sich ziehen. Cannabis Social Clubs arbeiten mit Mitgliedschaftsmodellen für geschlossene Kreise, die für Kurzzeitbesucher kaum rechtssicher zugänglich sind. Touristen sollten sich daher nicht auf vermeintlich liberale Regeln verlassen.
Plant Spanien die Legalisierung von Cannabis zum Freizeitgebrauch?
Nein. Gesundheits-Staatssekretär Javier Padilla erklärte am 9. Juni 2026 vor einer Senatskommission, eine Freizeitlegalisierung sei „keineswegs in den Plänen“ und innerhalb der Koalitionsregierung nie eine Debatte gewesen. Sein Ministerium sei ohnehin nur für medizinische Zwecke zuständig. Ein regulierter Markt mit lizenzierten Geschäften ist damit auf absehbare Zeit nicht in Sicht.
Müssen die Cannabis Social Clubs in Spanien schließen?
Nicht sofort, aber ihre rechtliche Basis bröckelt. Ein im Juli 2026 vom Ministerrat gebilligter Entwurf zur Reform des Tabakgesetzes 28/2005 streicht die Ausnahme für private Raucherclubs, auf die sich die Clubs beim Konsum vor Ort stützen. Solange die Reform nicht in Kraft ist, arbeiten die Clubs weiter wie bisher.
Kann man in Spanien medizinisches Cannabis bekommen?
Ja, aber nur eingeschränkt. Seit dem Real Decreto 903/2025 vom Oktober 2025 dürfen Fachärzte standardisierte Cannabisöle für wenige Erkrankungen verschreiben, die ausschließlich Krankenhausapotheken abgeben. Blüten sind ausgeschlossen, Hausärzte dürfen nicht verordnen. Apothekerverbände haben die Klinikbeschränkung vor dem Obersten Gerichtshof angefochten; eine Entscheidung steht noch aus.
Ist der Verkauf von CBD-Blüten in Spanien erlaubt?
Er ist rechtlich riskant. Im April 2026 setzte der Tribunal Supremo eine Verurteilung gegen Rafael Fernández de Noreña von Sensitive CBD wieder in Kraft, weil die THC-Gesamtmenge einer ganzen Lieferung strafrechtlich relevant sein könne, selbst bei laborgeprüften Produkten. Die bisherige Annahme, ein THC-Gehalt unter 0,3 Prozent schütze ausreichend, gilt seitdem nicht mehr als verlässlich.
Wie hoch sind die Strafen für Cannabis in der Öffentlichkeit?
Öffentlicher Besitz und Konsum sind in Spanien keine Straftat, sondern eine Verwaltungsübertretung nach der Ley Orgánica 4/2015. Die Bußgelder liegen zwischen 601 und 30.000 Euro. Eine geplante Reform im Kongress würde das Mindestbußgeld auf 100 Euro senken, ist aber noch nicht verabschiedet. Allein 2023 wurden Sanktionen von rund 130 Millionen Euro erfasst, ohne Katalonien und Navarra.
Quellen
- Ley Orgánica 4/2015, de 30 de marzo, de protección de la seguridad ciudadana – konsolidierte Fassung des Gesetzes, Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado, 2015-03-31
- Ley Orgánica 10/1995, de 23 de noviembre, del Código Penal – konsolidierte Fassung des Strafgesetzbuchs (Art. 368), Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado, 1995-11-24
- Website der spanischen Arzneimittelbehörde – Informationen zu Cannabislizenzen und medizinischen Präparaten, Agencia Española de Medicamentos y Productos Sanitarios, 2025-10-07
- Informationsdienst der spanischen Justiz – Rechtsprechung des Tribunal Supremo, Consejo General del Poder Judicial, 2026-04-01




